Verhaltenskodex zu Sicherheit & Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
1/ Verantwortlichkeiten :
Jeder, der sich auf dem Gelände der GENEVA PALEXPO aufhält, unterliegt der Weisungsbefugnis der mit der Verwaltung und Nutzung des Standorts beauftragten Generaldirektion der GENEVA PALEXPO SA und muss die vom Sicherheitsdienst der Generaldirektion aufgestellten geltenden Leitprinzipien für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Sécurité au Travail et Protection de la santé, im Folgenden ST/PS), insbesondere den Verhaltenskodex, beachten. GENEVA PALEXPO SA verpflichtet sich, seinen Verhaltenskodex zu beachten sowie die in der Schweiz und in Genf geltenden Gesetze, Verordnungen und Gepflogenheiten (cf. Schweizer und Genfer Gesetzgebung) zu befolgen. Die Bundes- und Kantonalgesetzgebung hat Vorrang vor dem Verhaltenskodex der GENEVA PALEXPO SA. GENEVA PALEXPO SA erklärt den Verhaltenskodex am Standort von GENEVA PALEXPO für verbindlich. Die Richtlinien des vorliegenden Verhaltenskodex gelten somit für alle Mitarbeiter/innen von GENEVA PALEXPO SA, die von ihr beauftragten Personen und Unternehmen sowie alle auf dem Gelände der GENEVA PALEXPO tätigen Unternehmen. 2/ Der Arbeitgeber GENEVA PALEXPO SA: 2.1 Seine Aufgabe:
Die Generaldirektion der GENEVA PALEXPO SA ist als Arbeitgeber voll und ganz für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Sie delegiert bestimmte Aufgaben zur ST/PS an die Arbeitskräfte und Fachleute für Arbeitssicherheit (spécialistes de la sécurité au travail, im Folgenden SST), insbesondere an die Mitglieder des Sicherheitsdienstes der GENEVA PALEXPO SA. Die Generaldirektion achtet darauf, dass die beauftragten Personen, insbesondere die SST, über die entsprechende Aus- und Fortbildung verfügen. Sie gibt ihnen präzise Anweisungen und legt ihren Kompetenzbereich eindeutig fest. Die Generaldirektion der GENEVA PALEXPO SA hat somit folgende übergeordnete organisatorische Aufgaben, und zwar in Bezug auf: 2.2 Die Organisation:
2.2.1 Befolgung der anerkannten Vorschriften und Regeln. 2.2.2 Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. 2.2.3 Festlegung der Kompetenzen. 2.2.4 Ermitteln von Gefahren. 2.2.5 Inanspruchnahme der Fachkräfte. 2.2.6 Ermitteln von Arbeiten mit besonderen Gefahren. 2.2.7 Treffen von Absprachen bei Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen. 2.2.8 Gegebenenfalls die Unterbrechung von Arbeiten. 2.2.9 Erstellen eines Notfallplans.
2.3 Kommunikation und Ausbildung:
2.3.1 Informieren und Anweisen der Arbeitskräfte (einschl. Zeitarbeitskräfte). 2.3.2 Präzise Anweisungen geben und Kompetenzen klar festlegen. 2.3.3 Sicherstellen der Aus- und Fortbildung. 2.3.4 Sicherstellen der Mitwirkung.
2.4 Ausstattung der Arbeitsplätze:
2.4.1 Sichere Arbeitsmittel. 2.4.2 Persönliche Sicherheitsausrüstung. 2.4.3 Gesunde Arbeitsumgebung. 2.4.4 Sichere Gebäude. 2.4.5 Ergonomie. 2.4.6 Spezielle Anordnungen im Hinblick auf den Gesundheitsschutz.
3/ Die Fachleute für Arbeitssicherheit der GENEVA PALEXPO SA:
Die Fachleute für Arbeitssicherheit (SST) der GENEVA PALEXPO SA haben insbesondere folgende Aufgaben: a/ Die SST nehmen in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion der GENEVA PALEXPO SA sowie nach Konsultation der Mitarbeiter/innen bzw. der Personalkommission (Commission du Personnel, im Folgenden die COMPER) und der Dienststellenleiter eine Bewertung der Gesundheitsrisiken für die Mitarbeiter/innen vor. b/ Die SST beraten die Direktion der GENEVA PALEXPO SA zu Fragen der Arbeitssicherheit und informieren sie insbesondere über: Maßnahmen zum Abstellen von Fehlern und Senkung von Risiken. Die Anschaffung neuer Anlagen und Arbeitsmittel sowie die Einführung neuer Arbeitsmethoden, neuer Betriebsmittel, neuer Materialien und neuer chemischer Substanzen. Die Wahl der Sicherheitseinrichtungen und der persönlichen Sicherheitsausrüstung (équipements de protection individuels, im Folgenden EPI). Die Unterweisung der Mitarbeiter/innen über Gefahren am Arbeitsplatz, denen sie ausgesetzt sind und über den Gebrauch der Sicherheitseinrichtungen und der EPI sowie sonstiger zu ergreifenden Maßnahmen. Die Organisation von Erste-Hilfe-Maßnahmen, des medizinischen Notdienstes und der Brandbekämpfung. c/ Die SST stehen den Mitarbeiter/innen bzw. der COMPER zur Beratung oder Beantwortung von Fragen zu Sicherheit und Gesundheit auf dem Gelände der GENEVA PALEXPO zur Verfügung. 4/ Die Verpflichtungen der Mitarbeiter/innen von GENEVA PALEXPO SA: Die Unfallverhütung und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/innen von GENEVA PALEXPO SA genießen bei der Generaldirektion von GENEVA PALEXPO SA Priorität. Sie setzt alles daran, Unfälle zu vermeiden sowie Gesundheit zu schützen und Hygiene zu bewahren und verlangt von ihren Mitarbeiter/innen, diese Bemühungen aktiv zu unterstützen. Bezüglich der ST/PS sind die Mitarbeiter/innen der GENEVA PALEXPO SA verpflichtet, 4.1 die Anweisungen des Arbeitgebers zu befolgen. 4.2 die Sicherheitseinrichtungen korrekt zu benutzen. 4.3 die EPI (Schutzhelme, Sicherheitsschuhe usw.) zu benutzen. 4.4 sich nicht zu gefährden, beispielsweise durch: Alkohol oder andere Rauschmittel 4.5 sich vorbeugenden medizinischen Untersuchungen zu unterziehen. 4.6 Fehler zu vermeiden oder darauf hinzuweisen. 4.7 die Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
Die Mitarbeiter/innen werden gebeten, die Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Schutz der Gesundheit auf dem Gelände der GENEVA PALEXPO, aber auch außerhalb ihres Arbeitsplatzes, anzuwenden.
|